Die Kur
Die Kur ist Ihr gutes Recht!
Ambulante Vorsorgeleistungen am anerkannten Kurort (früher offene Badekur)
Jeder gesetzlich Versicherte kann alle drei Jahre Kurleistungen bei seiner Kasse beantragen,
bei medizinischer Notwendigkeit auch häufiger, sofern ein Arzt dies bestätigt. Eine
Vorsorgemaßnahme am anerkannten Kurort ist auch unabhängig von Alter, Berufstätigkeit
oder Rentnerdasein. Also jeder Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse kann eine
Kurmaßnahme beantragen. Bei ambulanten Vorsorgeleistungen am anerkannten Kurort
werden 100 Prozent der Kurarztkosten und 90 Prozent der Kurmittel übernommen. Denken
Sie daran, dass es um Ihre Gesundheit geht! Wird der Antrag dennoch abgelehnt, kann jeder
Versicherte auch auf eigene Kosten eine Kur absolvieren. Die dafür nötigen Heilmittel
können von seinem Hausarzt oder Kurarzt verschrieben werden die Zuzahlung beträgt dann
zehn Prozent der Heilmittelkosten und 10,- Euro pro Rezept. Darüber hinaus kann Ihre Kasse
einen Zuschuss für Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe von bis zu 13,- Euro pro Tag
gewähren, je nach Krankenkasse. Die Eigenbeteiligung liegt bei 10,- € pro Rezept und 10
Prozent der Kurmittel.
Sollte der Antrag doch abgelehnt werden, dann stecken Sie den Kopf nicht in den Sand,
sondern legen Sie unbedingt dagegen schriftlichen Widerspruch ein und begründen diesen
damit, dass zum einen die Ärzte zu Hause kaum Anwendungen verordnen, zum anderen bei
ihnen kein Thermalwasser vorhanden ist. Sie können am Kurort die Anwendungen frei von
häuslichen Pflichten und dem Alltagsstress durchführen und Ihr Körper kann sich durch den
Ortswechsel in einem anderen Klima besser und effektiver regenerieren. So kann jeder
etwas für seine Gesundheit tun und erholsame Tage unter medizinischer Betreuung
verbringen.
Wenn Ihr Kurantrag abgelehnt wurde...
© Copyright • Physio-Strangmueller.de • alle Rechte vorbehalten